Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers und dem Auftragnehmer, der Firma Food For Kids gGmbH.

2. Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle 8-stellige Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist. Der Vertragsabschluss, so wie das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen, die der Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigen Institutionen abgeschlossen hat. Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine tägliche Abnahmeverpflichtung. Ein Essen kostet 4,15 € inkl. MwSt. (M1, M2 oder M3 inkl. Dessert). Ab dem 01.08.2023 liegt der Preis bei 4,35 € inkl. MwSt.

3. Stornierungen bestellter Essen für einzelne Schüler können selbständig bis 08.00 Uhr des gleichen Tages im Internet in Ihrem persönlichen Food For Kids-Bereich vorgenommen werden (in Ihrem Login-Bereich unter „Abbestellen“ - den jeweiligen Tag abhaken und speichern). Außerdem haben Sie die Möglichkeit bis 08.00 Uhr des gleichen Tages per Telefon oder E-Mail das Essen zu stornieren. Abbestellungen für Folgetage (z.B. Krankheit) können an diesem Tag mit aufgegeben werden.
Schulen/Sammelbesteller müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin das bestellte Essen abbestellen.
Telefon: 040-88 30 20 922, E-Mail: info@foodforkids.de
Wichtig: Geben Sie bitte immer den Namen des Essenteilnehmers, die Kundennummer, die Schule, das Menü sowie das Tagesdatum (an dem das Menü storniert werden soll) bei Ihrer Abbestellung an.

4. Die Essenversorgung erfolgt durch die Bestellung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer (FFK) stellt dafür ein Online-Bestellsystem zur Verfügung. Das individuelle Passwort wird dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt. Zur manuellen Bestellung steht dem Auftraggeber ein Dauerbestellformular, mit dem das Essen für ein Schulhalbjahr oder gesamtes Schuljahr bestellt werden kann, kostenfrei in der Schule zur Verfügung. Dieses pflegen wir nach Erhalt ebenfalls kostenfrei für Sie ein. Sollte ein Kunde im Ausnahmefall eine Monatsbestellung aufgeben wollen, muss diese direkt bei uns im Büro eingereicht werden. Hier müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Bestellung in Rechnung stellen. Diese muss in bar entrichtet werden.
Für die Nachbestellung von einzelnen Tagen wird eine einmalige Nachbearbeitungsgebühr von 1,50 € pro Monat erhoben. Nachbestellungen für den laufenden Tag sind grundsätzlich nicht möglich, weder telefonisch noch per E-Mail.
Die Food For Kids gGmbH behält sich vor, saisonal- oder qualitätsbedingt, den Speiseplan kurzfristig abzuändern. Das vom Auftraggeber bestellte Menü kann hierdurch in Einzelfällen durch ein gleichwertiges Menü ersetzt werden.
In den Ferien bietet die Food For Kids gGmbH zwei warme Menüs an. Dienstags und donnerstags sind beide Menüs vegetarisch. An den anderen Tagen ist eines mit Fleisch oder Fisch und das andere Menü vegetarisch. An von der Schule aufgegebenen Ausflugstagen, werden die bestellten Menüs automatisch in ein Lunchpaket umgewandelt. Hierfür bedarf es keinerlei Zustimmung des Auftraggebers.
Für Essenteilnehmer mit einem Bedarf an Allergieessen: In diesem Fall benötigt die Food For Kids gGmbH von der betroffenen Person ein ärztliches Attest. Bitte benutzen Sie hierzu unser vorgegebenes Formular, welches Sie auf Anfrage per E-Mail zugeschickt bekommen. Im Fall einer Speiseplanabänderung nehmen wir mit Ihnen im Einzelfall Kontakt auf (bei Bedarf).

5. Die Bestellungen gelten ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten Schule. Ein eventueller Schul-, Orts- oder Bankverbindungswechsel muss aus organisatorischen Gründen bei der Firma Food For Kids gGmbH rechtzeitig angezeigt werden.
Bei einem Bankverbindungswechsel muss unsere Änderungsmitteilung für die Bankdaten eingereicht werden. Sie finden diese in Ihrem Login-Bereich unter dem Menüpunkt „Ummeldung“. Eine Änderung der Bankverbindung muss immer schriftlich erfolgen!
Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch den Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und ggf. zu viel bezahlte Beträge erstattet.

6. Die Chipkarte für die Ausgabe des Essens wird dem Essenteilnehmer, soweit möglich, rechtzeitig über die Essenausgabe zur Verfügung gestellt. Diese Chipkarte geht in Ihren persönlichen Besitz über und wird mit einmalig 10,00 € berechnet. Mutwillig zerstörte Karten oder verlorene Karten müssen kostenpflichtig neu beantragt werden.
Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an den Hersteller Herrn Sönke Blum info@blum-card.de oder bestellen diese telefonisch über die Handynummer 0157/52421615. Die Gebühr wird automatisch von Ihrem bei uns hinterlegten Konto eingezogen.
Die bestellten Essen werden durch Vorlage der Chipkarte herausgegeben.

7. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt im Nachhinein ohne gesonderte Rechnungslegung per Bankeinzug. Dies geschieht am letzten Werktag des Monats für alle bestellten Menüs dieses Monats. Stornierungen werden direkt verrechnet.
Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages eine Einzugsermächtigung erteilt (SEPA-Lastschriftmandat).
Der Kontoinhaber verpflichtet sich für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (z. Zt. bis zu 8,11 € je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten. Weiterhin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € geltend gemacht.
Die monatliche Rechnung der abgebuchten Beträge steht Ihnen online zur Verfügung. Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essengeldes wünschen, ist dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben und wird mit 2,50 € pro Vorgang in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist bis zum vorgenannten Zahlungstermin, jedoch spätestens sofort nach Rechnungserhalt fällig.

8. Sollten Sie vom Hamburger Schulsenat eine Subvention erhalten und brauchen demnach nicht den vollen Essenpreis in Höhe von 4,15 € zu zahlen, erfolgt die Information hierüber ausschließlich von Seiten der Schule. Die Schule gibt uns per Beleg bekannt, welcher Preis vom Kunden in welchem Zeitraum zu bezahlen ist. Dieser Essenpreis wird nach Erhalt in unser System eingetragen. Kommt es zu Änderungen des Essenpreises innerhalb des laufenden Schuljahres kann es zu Nachberechnungen oder Gutschriften für den Kunden kommen. Es gilt hierbei der Zeitraum, der auf dem Beleg festgehalten ist.

9. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

10. Sollte aus Gründen höherer Gewalt (z.B. Hitzefrei, Schneechaos...etc.) kurzfristig der Unterricht ausfallen und das Mittagessen infolgedessen von den Schülern nicht in Anspruch genommen werden, müssen wir die für diesen Zeitraum vorbestellten Essen in Rechnung stellen. Der Mensabetrieb wird an solchen Tagen selbstverständlich aufrechterhalten, und die Speisenausgabe kann zeitlich vorverlegt werden, so dass alle Schüler und insbesondere diejenigen, die an der schulischen Mittagsbetreuung teilnehmen, ihr Mittagessen erhalten können. Eine komplette Schließung des Mensabetriebs findet nur auf ausdrückliche Anordnung der Schule statt.
Sollte aufgrund von Pandemien der Schulbetrieb eingestellt werden müssen, ist der Kunde verpflichtet das bestellte Essen, welches nicht eingenommen werden kann, abzubestellen. Erfolgt dies nicht, werden dem Kunden alle nicht abbestellten Essen in Rechnung gestellt.

11. Der Vertrag zwischen der Food For Kids gGmbH und dem Kunden verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung durch den Kunden erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge zwischen dem Auftraggeber (Schule) und dem Auftragnehmer (Food For Kids gGmbH) verliert der Vertrag seine Gültigkeit ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

12. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

13. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

14. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg.
Food For Kids gGmbH
Mengestraße 20
21107 Hamburg


Stand 05/2023


AGBs (pdf)

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Datenschutzerklärung | Impressum