Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Die hier aufgeführten allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen
des Auftraggebers und dem Auftragnehmer, der Firma Food For Kids gGmbH.
2. Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle 8-stellige
Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen zur Vermeidung
von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist. Der Vertragsabschluss, so wie das
SEPA-Lastschriftverfahren sind die Voraussetzung für die Teilnahme am
Schulessen, die der Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigen
Institutionen abgeschlossen hat. Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine
tägliche Abnahmeverpflichtung. Ein Essen kostet 4,70 € inkl. MwSt. (M1, M2 oder
M3 inkl. Dessert).
3. Stornierungen bestellter Essen für einzelne Schüler können selbständig bis
08.00 Uhr des gleichen Tages im Internet in Ihrem persönlichen Food For Kids-Bereich
vorgenommen werden (in Ihrem Login-Bereich unter „Abbestellen“ - den jeweiligen
Tag abhaken und speichern). Außerdem haben Sie die Möglichkeit bis 08.00 Uhr
des gleichen Tages per Telefon oder E-Mail das Essen zu stornieren.
Abbestellungen für Folgetage (z.B. Krankheit) können an diesem Tag mit aufgegeben
werden.
Schulen/Sammelbesteller müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin das
bestellte Essen abbestellen.
Telefon: 040-88 30 20 922, E-Mail: info@foodforkids.de
Wichtig: Geben Sie bitte immer den Namen des Essenteilnehmers, die
Kundennummer, die Schule, das Menü sowie das Tagesdatum (an dem das Menü
storniert werden soll) bei Ihrer Abbestellung an.
4. Die Essenversorgung erfolgt durch die Bestellung des Auftraggebers. Der
Auftragnehmer (FFK) stellt dafür ein Online-Bestellsystem
zur Verfügung. Das individuelle Passwort wird dem Auftraggeber per E-Mail
übermittelt. Zur manuellen Bestellung steht dem Auftraggeber ein
Dauerbestellformular, mit dem das Essen für ein Schulhalbjahr oder gesamtes
Schuljahr bestellt werden kann, kostenfrei in der Schule zur Verfügung. Dieses
pflegen wir nach Erhalt ebenfalls kostenfrei für Sie ein. Sollte ein Kunde im
Ausnahmefall eine Monatsbestellung aufgeben wollen, muss diese direkt bei uns
im Büro eingereicht werden. Hier müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Bestellung in Rechnung stellen.
Diese muss in bar entrichtet werden.
Für die Nachbestellung von einzelnen Tagen wird eine einmalige
Nachbearbeitungsgebühr von 1,50 € pro Monat erhoben. Nachbestellungen für den laufenden Tag
sind grundsätzlich nicht möglich, weder telefonisch noch per
E-Mail.
Die Food For Kids gGmbH behält sich vor, saisonal- oder qualitätsbedingt,
den Speiseplan kurzfristig abzuändern. Das vom Auftraggeber bestellte Menü kann
hierdurch in Einzelfällen durch ein gleichwertiges Menü ersetzt werden.
In den Ferien bietet die Food For Kids gGmbH zwei warme Menüs an. Dienstags und
donnerstags sind beide Menüs vegetarisch. An den anderen Tagen ist eines mit
Fleisch oder Fisch und das andere Menü vegetarisch. An von der Schule aufgegebenen
Ausflugstagen, werden die bestellten Menüs automatisch in ein Lunchpaket
umgewandelt. Hierfür bedarf es keinerlei Zustimmung des Auftraggebers.
Für Essenteilnehmer mit einem Bedarf an Allergieessen:
In diesem Fall benötigt die Food For Kids gGmbH von der betroffenen Person ein
ärztliches Attest. Bitte benutzen Sie hierzu unser vorgegebenes Formular,
welches Sie auf Anfrage per E-Mail zugeschickt bekommen. Im Fall einer
Speiseplanabänderung nehmen wir mit Ihnen im Einzelfall Kontakt auf (bei
Bedarf).
5. Die Bestellungen gelten ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten
Schule. Ein eventueller Schul-, Orts- oder Bankverbindungswechsel muss aus
organisatorischen Gründen bei der Firma Food For Kids gGmbH rechtzeitig
angezeigt werden.
Bei einem Bankverbindungswechsel muss unsere Änderungsmitteilung für die
Bankdaten eingereicht werden. Sie finden diese in Ihrem Login-Bereich unter dem
Menüpunkt „Ummeldung“. Eine Änderung der Bankverbindung muss immer schriftlich
erfolgen!
Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht
oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst
werden können, werden durch den Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge
nachgefordert und ggf. zu viel bezahlte Beträge erstattet.
6. Die Chipkarte für die Ausgabe des Essens wird dem Essenteilnehmer, soweit
möglich, rechtzeitig über die Essenausgabe zur Verfügung gestellt. Diese
Chipkarte geht in Ihren persönlichen Besitz über und wird mit einmalig
10,00 € berechnet. Mutwillig zerstörte Karten oder verlorene Karten müssen kostenpflichtig neu beantragt werden.
Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an den Hersteller Herrn Sönke Blum info@blum-card.de
oder bestellen diese telefonisch über die Handynummer 0157/52421615. Die
Gebühr wird automatisch von Ihrem bei uns hinterlegten Konto eingezogen.
Die bestellten Essen werden durch Vorlage der Chipkarte herausgegeben.
7. Die Bezahlung des Essengeldes erfolgt im Nachhinein ohne gesonderte
Rechnungslegung per Bankeinzug. Dies geschieht am letzten Werktag des Monats
für alle bestellten Menüs dieses Monats. Stornierungen werden direkt verrechnet.
Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des
Vertrages eine Einzugsermächtigung erteilt (SEPA-Lastschriftmandat).
Der Kontoinhaber verpflichtet sich für eine ausreichende Deckung auf dem
angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften
(z. Zt. bis zu 8,11 € je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu
vertreten hat, sind von ihm zu erstatten. Weiterhin wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € geltend gemacht.
Die monatliche Rechnung der abgebuchten Beträge steht Ihnen online zur
Verfügung. Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder
Abbuchungsbestätigung für die Zahlung des bestellten Essengeldes wünschen, ist
dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben und wird mit 2,50 € pro
Vorgang in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist bis zum vorgenannten Zahlungstermin, jedoch spätestens
sofort nach Rechnungserhalt fällig.
8. Sollten Sie vom Hamburger Schulsenat eine Subvention erhalten und brauchen demnach
nicht den vollen Essenpreis in Höhe von 4,70 € zu zahlen, erfolgt die
Information hierüber ausschließlich von Seiten der Schule. Die Schule gibt uns per
Beleg bekannt, welcher Preis vom Kunden in welchem Zeitraum zu bezahlen ist.
Dieser Essenpreis wird nach Erhalt in unser System eingetragen. Kommt es zu
Änderungen des Essenpreises innerhalb des laufenden Schuljahres kann es zu
Nachberechnungen oder Gutschriften für den Kunden kommen. Es gilt hierbei der
Zeitraum, der auf dem Beleg festgehalten ist.
9. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des
Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden.
Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt
und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen.
10. Sollte aus Gründen
höherer Gewalt (z.B. Hitzefrei, Schneechaos...etc.) kurzfristig der Unterricht
ausfallen und das Mittagessen infolgedessen von den Schülern nicht in Anspruch
genommen werden, müssen wir die für diesen Zeitraum vorbestellten Essen in
Rechnung stellen. Der Mensabetrieb wird an solchen Tagen selbstverständlich
aufrechterhalten, und die Speisenausgabe kann zeitlich vorverlegt werden, so
dass alle Schüler und insbesondere diejenigen, die an der schulischen
Mittagsbetreuung teilnehmen, ihr Mittagessen erhalten können. Eine komplette
Schließung des Mensabetriebs findet nur auf ausdrückliche Anordnung der Schule
statt.
Sollte aufgrund von Pandemien der Schulbetrieb eingestellt werden müssen, ist
der Kunde verpflichtet das bestellte Essen, welches nicht eingenommen werden
kann, abzubestellen. Erfolgt dies nicht, werden dem Kunden alle nicht
abbestellten Essen in Rechnung gestellt.
11. Der Vertrag zwischen der Food For Kids gGmbH und dem Kunden verlängert sich
automatisch, wenn keine Kündigung durch den Kunden erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge zwischen dem Auftraggeber
(Schule) und dem Auftragnehmer (Food For Kids gGmbH) verliert der Vertrag seine
Gültigkeit ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
12. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
13. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
14. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg.
Food For Kids gGmbH
Mengestraße 20
21107 Hamburg
Stand 07/2024
AGBs (pdf)